Es war der Morgen des 8. September 2025, und einige Stunden zuvor hatte Zo Hailu, eine in Berlin lebende britische Staatsbürgerin, zusammen mit vier weiteren Genoss*innen, in einem Kreis gestanden und einander die Hände gehalten. Sie befanden sich in Ulm, einer Stadt in Baden-Württemberg, in einem Büro von Elbit Systems Deutschland.
Als die Polizei den Raum betrat, wiederholte einer von ihnen, Crow Tricks, ebenfalls britischer Staatsbürger, laut gegenüber seinen Genoss*innen: „Denkt alle daran: Wir sind nicht gewalttätig.“ Neben Zo und Crow standen im Kreis Daniel Tatlow-Devally, Leandra Rollo und Vi Kovarbasic aus Irland, Spanien bzw. Deutschland. Alle wurden nach ihrer Festnahme in verschiedene Gefängnisse in Süd- und Westdeutschland verlegt.
Ihnen werden Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung in Höhe von bis zu 1 Million Euro und – was entscheidend ist – die Gründung oder Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 des deutschen Strafgesetzbuchs vorgeworfen. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels befanden sich alle fünf bereits seit über elf Monaten in Untersuchungshaft. Einige von ihnen sind 20 bis 23 Stunden am Tag praktisch in Einzelhaft.
„Mir war klar, dass es ziemlich hässlich werden könnte“, erklärte Daniel Tatlow-Devally in einem Interview mit Der Freitag, als er darüber sprach, was für eine Reaktion des Staates sie erwartet hatten, „aber damit habe ich nicht gerechnet“.
Viele Aspekte ihrer Inhaftierung und Behandlung vor Gericht deuten auf eine Vorverurteilung hin. In einer vorgerichtlichen Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung ihrer Freilassung gegen Kaution wies das Oberlandesgericht nicht nur die Beschwerde zurück, sondern äußerte sich auch zur Art der Tat und spekulierte, dass die fünf wahrscheinlich Strafen erhalten würden, die nahe an der fünfjährigen Höchststrafe nach § 129 liegen. Vor Gericht werden die fünf während der Verhandlung getrennt von ihren Anwälten hinter Panzerglas festgehalten. Auf diese Weise müssen sie eine Gegensprechanlage verwenden, wogegen die Verteidiger*innen der fünf Einspruch erhoben haben – mit Verweis auf europäisches Recht, das eine uneingeschränkte und vertrauliche Kommunikation zwischen Verteidigung und Angeklagtem garantiert. Sie werden jeweils aus den fünf (bewusst unterschiedlichen) Gefängnissen, in denen sie festgehalten werden, zum Gericht transportiert, und während sie sich im Käfig im hinteren Teil der Gefangenentransporter befinden, werden ihnen Fußfesseln und schwere Handschellen angelegt.
Zo Hailu wurde bei ihrer Ankunft im Gefängnis in Bühl nackt ausgezogen. Nachdem man ihr eine Windel zum Anziehen gegeben hatte, wurde sie sechs Stunden lang in einer Zelle ohne weitere Kleidung – nicht einmal einen BH – zurückgelassen.
Als Zo am 22. Juli vor Gericht erschien, um einen Antrag der Mitangeklagten Vi Kovarbasic zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen, erklärte sie: „Ich habe sieben oder acht Monate lang als Reinigungskraft in meinem Gefängnis gearbeitet. Ich bewege mich jeden Tag völlig unbeaufsichtigt im Gefängnis herum […]. Nach zehn Monaten gibt mein Verhalten keinerlei Anlass zur Vermutung, dass wir fliehen könnten. Warum werden wir also sogar an den Füßen angekettet?“
Was ihre Inhaftierung angeht, so ermöglichen Sonderbefugnisse gemäß § 129, die fünf als Informationsgefahr einzustufen. Bei Familienbesuchen ist die Polizei anwesend und unterbricht ihre Gespräche, um ein Redeverbot über alles durchzusetzen, was mit ihrer Aktion zu tun hat. Dazu gehört auch, was als Motivation angesehen werden könnte, und somit ist auch eine Diskussion über den Völkermord in Gaza nicht erlaubt.
Im Ulmer Gefängnis wurde Daniel Tatlow-Devally nach der Inhaftierung zwei Wochen lang das Recht auf Zugang zu seinem Anwalt verweigert. Besuche, sei es von Daniels Familie oder vom irischen Konsulat, wurden im ersten Monat im Gefängnis ebenfalls untersagt. Das Gefängnis informierte Daniel nicht darüber, dass seine Familie – wie Mimi Tatlow-Golden, Daniels Mutter, es ausdrückte – „verzweifelt versucht hatte, Kontakt aufzunehmen“.
Das deutsche Rechtssystem weist bemerkenswerte und erhebliche Unterschiede zum britischen auf. Während der britische Staat einen Angriff auf das Geschworenensystem startete und Richter Johnson im Filton-Prozess bewusst versuchte, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Geschworenen zu umgehen, indem er die Informationen zur Terrorismusanklage ausklammerte, gibt es in Deutschland als Zivilrechtssystem von vornherein keine vollwertige Geschworenenjury. Die Kammer besteht aus einem vorsitzenden Richter, in diesem Fall Richterin Katrin Lauchstädt, zwei beisitzenden Richtern und zwei Laienrichtern – Zivilist*innen ohne juristische Ausbildung. Während Letztere, die Laienrichter*innen, eigentlich dieselbe Rolle wie eine Jury spielen sollten – nämlich die Macht der vorsitzenden Richter*in auszugleichen –, neigen sie in der Praxis dazu, nur das zu unterstützen, was ihre autoritativeren, ausgebildeten und erfahrenen Mitrichter*innen ihnen als richtig darlegen.
§ 129a des deutschen Strafgesetzbuchs bezieht sich auf Gruppen, die als nationale Terroristen gelten, und § 129b bestraft Mitglieder von Gruppen, die Deutschland als internationale Terroristengruppen definiert. Da Deutschlands Definition von „Terrorismus“ etwas strenger ist als die Großbritanniens, werden die Ulm5 als kriminelle Vereinigung gemäß § 129 selbst vor Gericht gestellt. Die Gesetzgebung zu kriminellen Vereinigungen ist jedoch nach wie vor ein mächtiger Knüppel des Staates gegen Aktivist*innen und linke Bewegungen. Aktivist*innen der Klimaaktivistengruppe „Letzte Generation“ und andere von „Antifa East“ wurden bereits nach § 129 angeklagt – nichts Unbekanntes für diejenigen in Großbritannien. Ähnlich wie in Großbritannien nutzt Deutschland Sicherheitsgesetze, um bei der Strafverfolgung von Aktivist*innen mit der ganzen Wucht des Sicherheitsstaats durchzuschlagen – ein Zeichen dafür, dass Staaten zu ängstlich sind, um Grundrechte zuzulassen.
Die Völkermordkonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Völkermord zu verhindern, und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs im Fall „Bosnien gegen Serbien“ stellte klar, dass „Staaten verpflichtet sind, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um Völkermord so weit wie möglich zu verhindern“ (Absatz 430). Wenn also ein Staat untätig bleibt oder gar Völkermord unterstützt und begünstigt, sind dann Einzelpersonen nicht zum Handeln verpflichtet? Dann ist die Verfolgung von Aktivist*innen, die der Logik des Völkerrechts folgten und alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einsetzten, um Völkermord so weit wie möglich zu verhindern, eine verdrehte Art, Deutschlands und Großbritanniens eigene Nachkriegsverpflichtungen vor Gericht zu bringen.
Richterin Lauchstädt und ihre Kammer weichen mit ihrer Weigerung, auf die Schuld von Elbit Systems Deutschland einzugehen, einer Frage aus, die für strenge Verfechter*innen des Rechtsstaatsgedankens relevant sein könnte: ob die Mittel, mit denen Zo, Crow, Daniel, Leandra und Vi dem Völkermord entgegenwirkten, legitim sind. (Würde eine solche Frage vom Gericht aufgeworfen, stünde die Antwort ohnehin außer Zweifel und bedarf hier keiner Erklärung). Die Rolle von Elbit Systems Deutschland beim Völkermord nicht zu berücksichtigen, kommt einer Entscheidung des Gerichts gleich, dass jeder Widerstand gegen Völkermord unrechtmäßig ist. Mit anderen Worten: Durch sein Schweigen könnte das Gericht genauso gut verkünden, dass die Rolle des Unternehmens nicht berücksichtigt werden muss, da direkte Aktionen gegen das Unternehmen in jedem Fall strafbar sind – unabhängig davon, ob es an einem Völkermord beteiligt ist oder nicht.
Es ist nicht allzu weit hergeholt, dieses Schweigen und das Verhalten der Kammer als solches zu interpretieren. Am 1. Juli sagte Bastian Gropp vom Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg als Zeuge aus. Er stellte klar, dass die Polizei die Rolle von Elbit Systems Deutschland nicht untersucht habe. Auch wenn ein solches Ermittlungsmanko vielleicht nicht überraschend ist, hätte die Staatsanwaltschaft die Polizei dazu anhalten können. Wie die Verteidigung vor Gericht hervorhob, haben Staatsanwälte in Deutschland besondere Pflichten: Sie müssen sowohl belastende als auch entlastende Beweise umfassend untersuchen.
Als gefragt wurde, ob Bastian Gropp sich dieser Pflichten der Staatsanwaltschaft bewusst war, warf der leitende Staatsanwalt des Verfahrens, Ronny Stengel, ein: Es sei „von Anfang an klar“ gewesen, dass es keine Rechtfertigungsgründe für diesen Fall gebe. Daher wäre jede Ermittlung gegen Elbit Systems Deutschland rechtlich irrelevant.
In verschiedenen Aussagen vor Gericht haben die Ulm5 betont, dass die Versuche jedes Einzelnen – und im weiteren Sinne die Versuche der Bewegung –, Veränderungen zu bewirken – indem sie auf die Straße gehen –, wenig bewirkt haben. Demonstrationen spielen eine Schlüsselrolle beim Aufbau von Netzwerken und dabei, bei Einzelpersonen die Motivation und die Fähigkeit zu wecken, im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten aktiv zu werden. Was jedoch die direkte Wirkung der Demonstrationen selbst angeht, könnte es in Deutschland sogar so sein, dass Demonstrationen weniger als nichts bewirkt haben: In Berlin, wo jede*r der Ulm5 vor der Nacht ihrer Aktion gelebt hatte, geht die Polizei regelmäßig brutal gegen Demonstrant*innen vor, was in manchen Fällen zu lebenslangen Verletzungen gerade jener Menschen führt, die motiviert sind, sich gegen Völkermord zu wehren. Während Umfragen darauf hindeuten, dass die deutsche Öffentlichkeit zunehmend gegen Waffenexporte nach Israel ist, hat die derzeitige „Große Koalition“ – bestehend aus den beiden historisch mächtigsten politischen Parteien Deutschlands – ihre bisherige Politik der sogenannten Staatsräson als unantastbar festgelegt. Die Chance, diese Regierung abzulösen ist gering: Die Große Koalition wird nur von der rechtsextremen AfD bedroht, die zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels in den Umfragen 28 Prozent der Stimmen bekommen würde.
Was Maßnahmen über Demonstrationen hinaus angeht, so versucht der Staat durch die im Ulm5-Prozess zur Schau gestellte Strafparade – mit der langen Untersuchungshaft, der Vorführung der Ulm5 in Handschellen vor der Presse und dem historisch einzigartigen Ort des Prozesses (der Prozess findet im Gerichtssaal des Stammheimer Gefängnisses statt, wo in den 1970er Jahren die berühmte westdeutsche „linksextreme“ Gruppe Rote Armee Fraktion vor Gericht stand: ein Punkt, der der deutschen Öffentlichkeit nicht entgangen ist), versucht der Staat, die Öffentlichkeit daran zu erinnern, was passieren könnte, wenn sie sich persönlich gegen Völkermord wehren.
Doch im Kontext des Völkermords distanziert die Androhung von Konsequenzen für diejenigen, die aktiv werden, Deutschland und Großbritannien noch weiter von jeglichem Anschein einer Verteidigung der Menschenrechte – obschon die Auffassung, ebensolche „Verteidiger“ zu sein, für die Identität beider Länder nach dem Kalten Krieg von entscheidender Bedeutung ist.
Was die Ulm5 und ihrerseits die Filton 25 also getan haben, ist, uns alle an unsere Verantwortung zum Handeln zu erinnern. Deutschlands noch rigideres Festhalten am Völkermord erinnert alle an Deutschlands Geschichte, in der unter dem Deckmantel der Rechtsprechung jeglicher Anschein von Gerechtigkeit zerstört wurde – auch wenn Deutschland damals verdrehte Rechtsformen nutzte, um Völkermord zu begehen, anstatt ihn wie heute zu unterstützen.
Deutschland zögert so lange wie möglich die grundlegende Frage der Durchschnittsbürger*innen – „Was würdest du tun?“– hinaus, die sie sich irgendwann stellen, und zwar durch Taktiken der Verschleierung oder Irreführung: indem es die brutalen Übergriffe der Polizei auf Demonstrant*innen verschweigt; indem es vorgibt, Waffenlieferungen zu stoppen, nur um sie dann wieder aufzunehmen; und so weiter.
Aus „nie“ ist „wieder“ geworden – und jetzt arbeiten die Deutschen und Briten zusammen. Der Völkermord im Gazastreifen hat Maßnahmen erforderlich gemacht. Die Unterbindung von Handlungsmöglichkeiten, wie bei den Ulm5 und den Filton 25 und deren Behandlung deutlich zu sehen ist, sollte klar machen, dass wir wieder an jenem Ort in der Zeit angekommen sind, den man „Geschichte“ nennt: d. h. in den Momenten, in denen die Systeme, in denen wir leben, nicht einmal mehr ihren eigenen Regeln folgen. Selbst wenn man grundlegende moralische Forderungen außer Acht lässt, schreien uns die Forderungen der Völkermordkonvention geradezu entgegen – angesichts der Nachrichten, dass diejenigen, die im Einklang mit der Konvention handeln, als Terrorist*innen und kriminelle Vereinigungen vor Gericht gestellt werden.
Was zu tun ist, liegt im Auge des Betrachters, aber nach Meinung des Autors wird die Notwendigkeit, sich zu organisieren und die entscheidende Ressource – und damit das Werkzeug – der Öffentlichkeit, nämlich die Arbeitskraft, zu bündeln, sowie die Notwendigkeit, illegitime Macht gänzlich abzulehnen, immer deutlicher.
