Am 7. Juli musste sich die Europaabgeordnete Rima Hassan von der Partei La France insoumise erstmals vor Gericht verantworten, nachdem sie zwei Jahre lang juristischen Schikanen seitens pro-israelischer Organisationen, der Regierung von Emmanuel Macron und der extremen Rechten in Frankreich ausgesetzt war.
Das Verfahren gegen Hassan stützt sich auf die sogenannten Gesetze gegen die „Verherrlichung des Terrorismus“. Anlass war ein Tweet, in dem Hassan das Recht der Palästinenser*innen auf Selbstverteidigung bekräftigte. Dies ist eine umstrittene Position im politischen Mainstream Frankreichs, der nach wie vor weder den Völkermord Israels an den Palästinensern noch Frankreichs völkerrechtliche Verpflichtung anerkennt, ihn zu verhindern.
„Ich habe meine Jugend der palästinensischen Sache gewidmet. Solange es Unterdrückung gibt, ist Widerstand nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht“, schrieb Hassan auf X. Das Zitat stammt von Kōzō Okamoto, einem Mitglied der Japanischen Roten Armee, der diese Aussage während seines Prozesses wegen des Terroranschlags machte, bei dem 1972 auf einem Flughafen nahe Tel Aviv 26 Menschen getötet wurden.
Für Hassan brachte die Veröffentlichung dieses Zitats ihre völkerrechtlich klar verankerte Auffassung zum Ausdruck, dass Menschen das Recht haben, sich gegen eine ausländische Armee zu wehren, die ihr Territorium besetzt oder kolonisiert. Damit billigte sie jedoch keineswegs Okamotos eigene Handlungen. Um Missverständnisse zu vermeiden, löschte Hassan den Tweet kurz darauf.
Doch noch bevor sie ihn löschte, zeigte Matthieu Renault, Politiker des Rassemblement National von Marine Le Pen, den Tweet am 27. März bei der Staatsanwaltschaft in Paris an. Unterstützt wurde die Anzeige vom französischen Innenminister sowie von zwei einflussreichen pro-israelischen Lobbyorganisationen: der Europäischen Jüdischen Organisation (OJE) und der Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA). Beide Organisationen betreiben in Frankreich eine Strategie der juristischen Kriegsführung gegen Unterstützer*innen der palästinensischen Sache. Dabei stellen sie antizionistische Äußerungen und selbst Kritik an Israel irreführend als Ausdruck von Antisemitismus dar. Die Präsidentin der OJE, Muriel Ouaknine-Melki, die zuvor gute Beziehungen zu Macron unterhielt, kritisierte ihn im vergangenen Jahr scharf wegen seiner aus ihrer Sicht rein symbolischen Entscheidung, den Staat Palästina anzuerkennen. Die OJE trat außerdem als Nebenklägerin in einem Verfahren gegen den nordfranzösischen Gewerkschafter Jean-Paul Delescaut auf, der 2023 wegen angeblicher „Verherrlichung des Terrorismus“ verurteilt wurde. Zu den Folgen des Urteils gehörte eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro, die Delescaut an die OJE zahlen sollte. Das Urteil wurde jedoch im März in der Berufungsinstanz aufgehoben.
„Ob Politiker*in, Aktivist*in, Komiker*in oder Journalist*in – sobald man etwas über Israel sagt, das ihnen nicht gefällt, erstatten sie Anzeige“, erklärte mir Hassan.
Seit ihrer Wahl ins Europäische Parlament vor zwei Jahren ist Hassan zur Zielscheibe zahlreicher pro-israelischer Gruppen geworden, die mit juristischen Mitteln gegen sie vorgehen. Insgesamt wurden bislang sechzehn Verfahren gegen sie angestrengt, von denen dreizehn bereits eingestellt wurden. Acht dieser sechzehn Verfahren wurden von pro-israelischen Organisationen eingeleitet, darunter B’nai B’rith, das Jüdische Observatorium Frankreichs (OJF)und dasNationale Wachsamkeitsbüro gegen Antisemitismus (BNVCA).
„Was ich daraus gelernt habe, ist, wer die Akteure ... hinter der Justizialisierung der Debatte in Frankreich sind“, sagte Hassan.
Diese Verlagerung politischer Debatten in langwierige Rechtsstreitigkeiten spitzte sich im Vorfeld von Hassans Festnahme Anfang April weiter zu.
Nachdem Anklage erhoben worden war, wurde Hassan ungewöhnlich streng überwacht, offenbar in der Annahme, sie werde sich dem Verfahren entziehen. Angesichts ihres Verhaltens in den übrigen laufenden Gerichtsverfahren, in denen sie sich sogar freiwillig zur Vernehmung meldete, obwohl sie dazu nicht verpflichtet war, gab es keinen triftigen Grund für die Annahme, sie werde fliehen.
Dennoch wurden laut einem Bericht der französischen Online-Tageszeitung Mediapart Hassans Reisedaten bei Air France, der staatlichen Bahngesellschaft SNCFsowie beim Eurostar-Betreiber Thalys abgefragt. Außerdem wurde ihr Mobiltelefon geortet. Hassan und ihr Team bemerkten dies erstmals, als sie sich freiwillig bei der Polizei meldete und die Beamt*innen sie fragten, wo sich ihr Telefon befände. Die Beamt*innen erklärten, sie hätten gewusst, dass Hassan das Telefon noch wenige Minuten zuvor bei sich gehabt habe. Hassan besitzt zwei Mobiltelefone: eines für ihre parlamentarische Arbeit und eines für private sowie politische Kommunikation. Letzteres hatte sie vorsorglich einem parlamentarischen Mitarbeiter übergeben, weil sie befürchtete, das Telefon könnte durchsucht und dessen Inhalt an die Presse weitergegeben werden.
Diese Befürchtungen erwiesen sich als berechtigt. Kurz nach ihrer Festnahme verbreiteten Journalist*innen mit engen Verbindungen zur französischen Polizei und Justiz gezielt lancierte Falschinformationen in den sozialen Medien. Darin wurde behauptet, in Hassans Handtasche seien neben legalem CBD auch 3-MMC, eine illegale synthetische Droge, gefunden worden. Die Meldung sorgte in den französischen Medien sofort für großes Aufsehen, obwohl sie völlig unbestätigt war. Wie Hassans Pressereferentin Fiona Vanston dem Magazin Jacobin berichtete, erschienen mehr als fünfhundert Presseartikel, in denen ihre Festnahme mit der Behauptung verknüpft wurde, in ihrer Handtasche seien Drogen gefunden worden.
Fast keine Redaktion, so Vanston, habe sich an Hassan gewandt, um ihre Sicht der Ereignisse einzuholen oder zu erfahren, ob sie die Vorwürfe bestreite. Die meisten Presseanfragen hätten sich vielmehr darum gedreht, wo Hassan festgehalten werde – offenbar in der Absicht, bei ihrer Freilassung Fotos von ihr zu machen.
Die gerichtlich angeordneten Analysen widerlegten den Verdacht auf den Besitz der illegalen Droge jedoch rasch – die Ergebnisse lagen bereits am 4. April vor. Veröffentlicht wurden sie allerdings erst am 9. April. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit einem möglichen Drogendelikt wurden stillschweigend fallengelassen, weil sich der Verdacht als völlig unbegründet erwiesen hatte.
Die französische Satirezeitung Le Canard enchaîné berichtete, dass die gezielt lancierten Falschinformationen vom Sprecher des Justizministeriums, Sacha Straub-Kahn, stammten. Dieser wies die Vorwürfe über den offiziellen X-Account des Justizministeriums zurück und kündigte an, die Zeitung wegen Verleumdung zu verklagen sowie nach Erscheinen des Artikels zusätzlich Klage wegen antisemitischer Beleidigungen gegen seine Person einzureichen.
Unterdessen wurde Hassan 13 Stunden lang festgehalten, bevor sie wieder freikam. Die Festnahme der Europaabgeordneten, die aufgrund ihres Mandats zumindest theoretisch Immunität gegenüber derartigen Strafverfolgungsmaßnahmen wegen ihrer Äußerungen genießt, stellte eine weitere Eskalation der gegen sie gerichteten juristischen Kampagne dar. Hassan selbst hat sich jedoch nie auf die ihr zustehende Immunität berufen – auch als politische Botschaft der Solidarität anderen Bürger*innen gegenüber, die keinen vergleichbaren Schutz genießen.
Das Gericht umging diesen Immunitätsschutz, indem es gezielt die Falschinformation durchsickern ließ und so Hassans Festnahme mit der Begründung rechtfertigte, sie sei auf frischer Tat bei der Begehung einer Straftat ertappt worden. Damit wurde zum ersten Mal ein Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) wegen eines Tweets festgenommen – unter dem Vorwand, auf frischer Tat bei der Begehung einer Straftat ertappt worden zu sein.
Während ihrer Inhaftierung wurde Hassan wiederholt bis zu anderthalb Stunden lang verhört und anschließend in einer kleinen Zelle eingesperrt.
Gegenüber dem Magazin Jacobin berichtete sie, dass sie neben Fragen zu ihrem persönlichen Hintergrund auch zu ihrem Verhältnis zum Islam befragt worden sei, unter anderem dazu, ob sie praktizierende Muslimin sei. „Es wirkte, als wollten sie mich mit radikalem Islamismus in Verbindung bringen“, sagte Hassan.
Hassan, die sich öffentlich nie dazu äußert, ob sie religiös ist, erklärte gegenüber Jacobin, diese Fragen seien eindeutig rassistisch motiviert gewesen. Sie wurde in Syrien als Tochter einer palästinensischen Flüchtlingsfamilie geboren, die infolge der Nakba geflohen war. Im Alter von zehn Jahren zog sie nach Frankreich und erhielt mit achtzehn die französische Staatsangehörigkeit.
Ich erwähnte den Abgeordneten von La France insoumise, Thomas Portes, der von pro-israelischen Politiker*innen in Frankreich ebenfalls mit schwerwiegenden Vorwürfen angeblicher Verbindungen zum Terrorismus konfrontiert wurde. Anlass waren Treffen mit Vertreter*innen der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) sowie mit einer Nichtregierungsorganisation, der Frankreich inzwischen vorwirft, die Hamas finanziert zu haben. Gegen Portes wurde zwar nie Anklage erhoben, doch wegen seiner Kontakte geriet er im vergangenen Jahr durch einen Parlamentsbericht ins Visier. Ich fragte Hassan, ob sie glaube, die Überwachungsmaßnahmen sollten dazu dienen, einen ähnlichen Fall gegen sie zu konstruieren.
Hassan sagte, sie halte das für unwahrscheinlich. Man habe nichts gefunden – außer den üblichen Reisen einer Europaabgeordneten sowie einige private Reisen.
Anders als Portes, der als französischer Staatsbürger geboren wurde, ist Hassan zudem seit Längerem Zielscheibe einer anhaltenden Medien- und Politikkampagne, die fordert, ihr die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Ihrer Einschätzung nach ist dies sowohl auf ihre Rolle als linke Politikerin, die sich für Palästina einsetzt, als auch auf glasklaren Rassismus zurückzuführen.
Im vergangenen Juli erklärte die rassistische Politikerin Marion Maréchal, Nichte von Marine Le Pen, Hassan sei „nur auf dem Papier Französin“. Dies ist eine kaum verschleierte Anspielung auf die antisemitische Rhetorik der 1930er Jahre, in der Juden und andere Minderheiten als Mitbürger nur auf dem Papier dargestellt wurden – als Menschen, die allein aufgrund eines Dokuments zur Nation gehörten und als Fremde galten, die mit angeblich ausländischen und subversiven Ideen das politische Leben Frankreichs vergifteten.
Auch der ehemalige Innenminister Bruno Retailleau, heute Vorsitzender und Präsidentschaftskandidat der einst mächtigen konservativen Partei Les Républicains, griff Hassan an. Retailleau, der als Innenminister oberster Verantwortlicher für die innere Sicherheit Frankreichs war, sprach sich öffentlich dafür aus, Hassan wegen ihrer politischen Haltung die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Später nahm er diese Forderung zurück – allerdings nicht, weil er seine Meinung geändert hätte, sondern weil Hassan dadurch staatenlos geworden wäre, was nach dem Völkerrecht unzulässig ist.
„Aufgrund meiner Herkunft gelte ich als verdächtig. Das ist diese Rhetorik vom inneren Feind in einem Klima zunehmender Islamfeindlichkeit in Europa“, erklärt mir Hassan.
Die Regierung verfährt jedoch äußerst selektiv, wenn es um die Einhaltung des Völkerrechts geht. Gegenüber dem Magazin Jacobin erklärte Hassan, die Regierung missachte nicht nur nationale Rechtsgrundsätze, indem sie sie politisch verfolge. Sie verletze auch systematisch ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Israel und Palästina, die sich aus internationalen Übereinkommen ergäben, denen Frankreich beigetreten sei.
Dabei gehe es nicht darum, ob die französische Regierung mit dem palästinensischen Volk sympathisiere oder nicht, so Hassan. Vielmehr sei Frankreich rechtlich verpflichtet, Israel wegen seiner Menschenrechtsverletzungen mit Sanktionen zu belegen, durch diplomatischen Druck auf eine Verhaltensänderung hinzuwirken und die Haftbefehle gegen israelische Regierungsvertreter zu vollstrecken, die derzeit vom Internationalen Strafgerichtshof gesucht werden. Stattdessen habe der französische Außenminister Benjamin Netanjahu wiederholt Ausnahmegenehmigungen erteilt, damit dessen Flugzeug den französischen Luftraum durchqueren könne – obwohl Frankreich verpflichtet sei, ihn festzunehmen.
Hassan betont, dass sie trotz alledem weiterhin an den Rechtsstaat glaube. Sie sei Mitglied des Europäischen Parlaments, keine Revolutionärin. Gerade deshalb seien die repressiven Maßnahmen der Regierung, sie zum Schweigen zu bringen, besonders gravierend. Ziel sei es, so Hassan, allen vor Augen zu führen, dass es einen Preis habe, sich gegen den in Frankreich vorherrschenden Konsens zum Völkermord in Palästina zu stellen und ihn infrage zu stellen.
In Frankreich herrscht ein neokonservatives Klima des „Kriegs gegen den Terror“. Es dauerte mehr als ein Jahr, bis auch die Linke außerhalb von La France insoumise Israels Vorgehen eindeutig als Völkermord bezeichnete. Verleumderische Anschuldigungen gegen den Parteivorsitzenden und Präsidentschaftskandidaten für 2027, Jean-Luc Mélenchon, werden bis heute unablässig wiederholt. In einer kürzlich ausgestrahlten Sendung des öffentlich-rechtlichen Radiosenders France Culture, die Mélenchon angriff, wurden Tonaufnahmen irreführend zusammengeschnitten, um ihn als den „neuen“ Jean-Marie Le Pen darzustellen – jenen Politiker, der die Gaskammern von Auschwitz bekanntlich als ein „Detail der Geschichte“ bezeichnete. Eine Vereinigung der Journalist*innen des Senders verurteilte den Beitrag umgehend.
Eine der zahllosen Kontroversen um Hassan entstand, nachdem sie Berichte geteilt hatte, wonach die israelische Armee Hunde abgerichtet habe, um palästinensische Gefangene zu vergewaltigen. Sie wurde umgehend beschuldigt, eine moderne Variante der antisemitischen Ritualmordlegende zu verbreiten, und wurde von weiten Teilen der französischen Politik und Medien scharf verurteilt. Inzwischen bestätigte eine Recherche von Nicholas Kristof in der New York Times, dass diese Methode tatsächlich angewandt wurde. Ein besonders widerwärtiger Journalist, der sich selbst dem linken Spektrum zurechnet und für die Tageszeitung Libération schreibt, verspottet Hassan regelmäßig als „Lady Gaza“.
Anasse Kazib, Präsidentschaftskandidat der trotzkistischen Partei Révolution Permanente, musste sich vergangene Woche wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht verantworten. Anlass waren Beiträge auf X nach dem 7. Oktober 2023, in denen er den israelischen Kolonialismus verurteilte und das palästinensische Recht auf Widerstand unterstützte. Mélenchon nahm an einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude teil, und Hassan hat wiederholt die Einstellung des Verfahrens gefordert.
Hassan ist überzeugt, dass ihr Eintreten für das palästinensische Recht auf Widerstand sowie ihr Bestreben, die Grenzen des in der öffentlichen Debatte Sagbaren zu Themen wie einer Einstaatenlösung zu erweitern, zu den eigentlichen Gründen gehören, weshalb sie zur Zielscheibe geworden ist. Zudem habe Hassan innerhalb von La France insoumise einen Wandel angestoßen: weg von der traditionellen Unterstützung einer Zweistaatenlösung hin zu einer größeren Offenheit gegenüber einem binationalen Staat in Palästina. Dies bedrohe, so Hassan, die Interessen Israels in Frankreich, das Spektrum der zulässigen Meinungen möglichst eng zu halten.
Ich fragte Hassan, ob sie angesichts der ständigen Diffamierungen und juristischen Schikanen auch schon mal um ihre körperliche Sicherheit gefürchtet habe.
„Nein“, antwortete sie.
„Angst bestimmt mein Denken nicht. Ich weiß ganz genau, was die palästinensische Sache verlangt. Sie verlangt Opferbereitschaft. Man kann sich nicht für Palästina einsetzen, wenn man Angst hat. Für mich bedeutet die palästinensische Sache ... Hingabe und die Bereitschaft, Opfer zu bringen.“
Deshalb, so Hassan, lohne es sich nicht, ständig darüber nachzudenken, wie sie über Palästina spreche. Selbst nach mehr als 45 Stunden polizeilicher Verhöre könne niemand im Voraus wissen, welche Formulierungen man besser vermeiden sollte.
„Sie haben Verfahren wegen Dingen eingeleitet, mit denen niemand jemals rechnen würde – etwa weil ich das Wort ‚Aufstand‘ verwendet habe. Woher soll man, wenn man einen Beitrag schreibt oder eine Erklärung abgibt, wissen, dass man das Wort ‚Aufstand‘ besser nicht verwendet, weil die Gegenseite behaupten wird, damit sei die ‚Intifada‘ gemeint?“, fragte Hassan.
„Sie haben sogar ein Verfahren gegen mich eingeleitet, weil ich Frantz Fanon zitiert habe. Seine Bücher stehen bei mir zu Hause, und sie werden ganz normal in französischen Buchhandlungen verkauft. Man kann doch nicht ständig jedes einzelne Wort auf die Goldwaage legen, nur um ein mögliches Verfahren zu vermeiden. Das zeigt doch schon, wie willkürlich diese Verfahren sind.“
Doch all das sei es wert, sagt sie, weil die palästinensische Sache diesen Einsatz verlange. Schöne Reden über die Notwendigkeit des „Friedens“ oder symbolische Gesten wie die jüngst von der sozialistisch geführten Stadtverwaltung von Paris verliehene „Ehrenbürgerschaft“ für Palästinenser*innen bewirkten dagegen nur wenig.
„Für mich ist es eine grundlegende politische Frage zu begreifen, dass wir als Opposition akzeptieren müssen, für die palästinensische Sache Opfer zu bringen, im Rampenlicht zu stehen, vor Gericht gezerrt zu werden und in den Medien diffamiert zu werden“, sagte Hassan. „Aber diejenigen, die an der Macht sind, tragen Verantwortung und haben Verpflichtungen zu erfüllen.“
Marlon Ettinger ist Autor des Buches „Zemmour and Gaullism“ und Co-Moderator von „Flep24“, einem Podcast zu den französischen Parlamentswahlen 2024.
